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Termine

Normalerweise bekommen Sie innerhalb von zehn Tagen einen Termin bei mir, in dringenden Fällen auch kurzfristig abends oder am Wochenende. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen wird die Sitzung berechnet, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

 

Dauer der Zusammenarbeit

Die Anzahl der Termine ist individuell sehr unterschiedlich. Häufig ist eine sogenannte Kurzzeittherapie (5 bis 10 Sitzungen) ausreichend, um die Ressourcen zur Selbsthilfe wieder zu beleben. Einige Klienten profitieren aber auch von längerfristiger Zusammenarbeit. So können z.B. nach einer intensiveren Therapiephase regelmäßige Sitzungen im Abstand von vier Wochen viel zur dauerhaften Stabilisierung beitragen. Wir besprechen dies gemeinsam - das "letzte Wort" über eine Fortsetzung der Behandlung haben selbstverständlich Sie.

 

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Sämtliche Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Dies betrifft ausdrücklich auch Anfragen von Angehörigen, Arbeitgebern und/oder Leistungsträgern wie Ärzten und Krankenversicherungen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur durch Sie persönlich erfolgen (von Notfällen abgesehen).

 

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